Ein Baustellenprotokoll gehört in den Bauvertrag!
In Bauvertragsentwürfen oder in Bau- und Leistungsbeschreibungen finden sich oft Formulierungen wie "bauseits vorhanden" oder "Bauherrenleistungen", wenn es z.B. um die Beschaffenheit der Baustelle geht.
Hellhörig sollten Bauherren auch werden, wenn sich in der Baubeschreibung Formulierungen finden, wie:
...nach Abschluß der Erdarbeiten steht der Bodenaushub dem Bauherrn zur Verfügung
Befahrbarkeit der Baustelle mit Baufahrzeugen mit einer Achslast von 40 t wird vorrausgesetzt
Hier hat der Hausanbieter seine Anforderungen an den Bauplatz beschrieben, um die Bauarbeiten zu dem angegebenen Baupreis ausführen zu können. Deshalb sollte vor Vertragsunterzeichnung eine gemeinsame Grundstücksbesichtigung erfolgen und ein Baustellenprotokoll angefertigt werden.

Das gehört in ein Baustellenprotokoll:
- Ist die Zufahrt zum Baugrundstück ausreichend breit?
- Muss eine gesonderte Baustraße angelegt werden?
- Ist ausreichend Lagerplatz für Baumaterial auf dem Baugrundstück vorhanden?
- Ist das Baugrundstück mit Baufahrzeugen bzw. Krantechnik befahrbar?
- Reicht der Wendekreis für die Baufahrzeuge auf der öffentlichen Straße?
- Sind Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser vorhanden?
- Müssen Bäume gefällt oder Oberleitungen auf dem Baugrundstück entfernt werden?
- Sind Abrissarbeiten oder Entsorgungsarbeiten erforderlich?
- Reicht der Wendekreis für die Baufahrzeuge auf der öffentlichen Straße?
- Enthält das Bodengutachten Auflagen für Sondermaßnahmen auf dem Baugrundstück?
- Ist das Grundstück erschlossen und wo liegen die Anschlusspunkte für die Medien?
- Welche Fragen müssen mit den Grundstücksnachbarn geklärt werden?
- Sind Genehmigungen für zeitweilige Straßensperrung zu beantragen?

