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Ein Baustellenprotokoll gehört in den Bauvertrag!

In Bauvertragsentwürfen oder in Bau- und Leistungsbeschreibungen finden sich oft Formulierungen wie "bauseits vorhanden" oder "Bauherrenleistungen", wenn es z.B. um die Beschaffenheit der Baustelle geht.

Hellhörig sollten Bauherren auch werden, wenn sich in der Baubeschreibung Formulierungen finden, wie:

...nach Abschluß der Erdarbeiten steht der Bodenaushub dem Bauherrn zur Verfügung
Befahrbarkeit der Baustelle mit Baufahrzeugen mit einer Achslast von 40 t wird vorrausgesetzt

Hier hat der Hausanbieter seine Anforderungen an den Bauplatz beschrieben, um die Bauarbeiten zu dem angegebenen Baupreis ausführen zu können. Deshalb sollte vor Vertragsunterzeichnung eine gemeinsame Grundstücksbesichtigung erfolgen und ein Baustellenprotokoll angefertigt werden.

Baustellenprotokoll

Das gehört in ein Baustellenprotokoll: