Das Baugrundgutachten als Grundlage von Architekten-Leistungen beim Hausbau, Neubau von Einfamilienhäusern und Eigenheimen
Der Bauherr als Grundstückseigentümer trägt das Baugrundrisiko, wenn der geplante Hausbau von Einfamilienhäusern durch unvorhergesehne Boden- und Wasserverhältnisse zur Kostenfalle werden.
Manche Hausanbieter werben damit, dass u.a. auch kostenfrei ein Baugrundgutachten im Hausbaupaket enthalten sei. Doch Achtung wenn Sie jetzt einen Bauvertrag für ein Eigenheim unterzeichnen sitzen Sie möglicherweise in der Kostenfalle! Warum?! Weil die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung nach Vertragsunterzeichnung vorliegen und evtl. Erschwernisse und Kosten beim Hausbau leicht auf den Bauherren abgewälzt werden können!
→ Praxis-Tipp ←
Beauftragen Sie selbst ein Baugrundgutachten vor Vertragsabschluß über den Einfamilienhaus. Dies hat den Vorteil das die Ergebnisse des Gutachtens in das Angebot und in den Bauvertrag einfließen können.

Die Kosten für eine Baugrunduntersuchung betragen für ein Einfamilienhaus etwa 400-600 €.
Wer meint auf ein Baugrundgutachten verzichten zu können, spart beim Hausbau meist am falschen Ende. Deshalb sollte jeder Bauherr vor Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages bzw. Bauvertragsabschlusses ein Baugrundgutachten veranlassen.
Baukostensicherheit beim Hausbau wird der Bauherr nur erhalten, wenn Klarheit über notwendige Sondermaßnahmen, wie etwa Spezialabdichtungen, Bodenaustausch oder Grundwasserabsenkungen bestehen.
Auch bei nichtunterkellerten Gebäuden ist ein Baugrundgutachten unverzichtbar um Bauschäden vorzubeugen.

